Sehr geehrter Herr Kollege,
in den letzten Tagen hatte ich mich mit einer Anzeige wegen unerlaubter
Ausübung des Gastgewerbes in dafür nicht zugelassenen Räumen
zu beschäftigen. Die Nachforschungen haben folgendes ergeben: Die
Ortsbeschau des Anwesens Flur Nr.148/51 in der Gemarkung Bethelheim/ Niederbayern
wurde am 25.Dezember durch Amtmann Gscheidmeier und mich durchgeführt.
Das betreffende Gebäude ist ausgewiesen als landwirtschaftlicher Nutzraum
im Außenbereich. Bereits der äußere Augenschein erbrachte
erhebl iche bau- und feuerpolizeiliche Mängel. Im Inneren mußten
wir feststellen, daß der Besitzer das Grundstück als Stallung
für Großvieh nutzt, ohne daß ein entsprechender Nutzungsbescheid
vorliegt. Weder die Vorraussetzungen für eine artgerechte Tierhaltung
sind gegeben, noch gar die für einen Mischviehbestand,wie wir ihn
vorfanden (Mastochse und Esel, nicht einmal in getrennten Boxen!). Weiterhin
erbrachten unsere Ermittlungen, daß die vorgebrachte Anzeige tatsächlich
begründet ist. In dem hygienisch höchst zweifelhaften "Stall"
trafen wir zwei männliche und eine weibliche Person, den Angaben nach
ein gewisser Joseph von Nazerbach mit Gattin und Sohn. Die Personen konnten
sich nur unzureichend ausweisen. Der vorgebliche Herr von Nazerbach hatte
lediglich einen Mitgliedsausweis der Zimmerergewerkschaft, Ortsgruppe Nazerbach,
bei sich. Einen Kinderausweis für den Säugling besaßen
die Eltern nicht, angeblich, weil der Sohn ihren Angaben nach erst am Vorabend
geboren worden sei. Unsere Skepsis gegen diese sehr zweifelhafte Geschichte
verstärkte sich noch, als die Kindesmutter (?) auf Vorhalt hin keinen
Mutterpaß über eine bestehende Schwangerschaft vorweisen konnte.
Da die Personen ohnehin einen sehr verwirrten Eindruck machten - sie faselten
etwas von Hirten und einem Stern -, verständigten wir die Polizeiinspektion
Bethelheim, die sie vorläufig in Gewahrsam nahm. Nach Auskunft der
Polizei ergab die amtsärztliche Untersuchung der Frau, daß es
sich um eine "virgo intacta" handelt. Die Herkunft des Säuglings wird
nun wohl das zuständige Jugendamt ermitteln müssen, ein Verbrechen
ist nicht auszuschließen. In der eigentlichen Untersuchungssache
wurde die Staatsanwaltschaft inzwischen eingeschaltet,um den Grundstücksbesitzer
wegen der diversen Delikte zu belangen. Wir haben in den uns betreffenden
Sachverhalten Bußgeldbescheide und Mängelenzeigen erlassen.
Mit freundlichen Grüßen und besten Weihnachtswünschen
Franz-Xaver Pingelmann
Ordnungsamt Bethelheim